Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2019
Entscheidungen im Verfahren
13.08.2019
Sonstiges
13.08.2019
Termine
13.08.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.05.2019
Termine
17.04.2018
Entscheidungen im Verfahren
13.03.2018
Sonstiges
05.04.2017
Eröffnungen
16.03.2017
Sicherungsmaßnahmen
27.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.04.2015 bis zum 31.12.2015
08.05.2015
Neueintragungen